Für alle Räume und den Spielplatz werden in Kinderkonferenzen Regeln und Normen erarbeitet, abgestimmt und visualisiert.
Es gelten die gemeinsame Hausordnung von Hort und Schule.
Ein Kind gilt im Hort als anwesend, wenn es sich bei dem zuständigen Erwachsenen durch Begrüßen anmeldet. Bei Verlassen des Hortes muss eine Abmeldung durch Verabschiedung bei dem zuständigen
Erwachsenen erfolgen. Das gilt auch für die Ferien. Für die Wege und die tatsächliche Anwesenheit der Kinder tragen, unabhängig von den gemeldeten Ferienzeiten der Kinder, die Eltern die
Sorge.